Baumfällung & Genehmigung: Schritt-für-Schritt

Einen Baum fällen ohne Genehmigung kann Dich bis zu 50.000 € Bußgeld kosten – auch auf dem eigenen Grundstück. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und einem klaren Ablaufplan bekommst Du Deine Baumfällung Genehmigung meist innerhalb von 4–8 Wochen. In diesem Leitfaden zeigen wir Dir, wann Du überhaupt fällen musst, wie der Antragsprozess in Forchheim, Bamberg und Erlangen funktioniert und was Terra Vivida für Dich übernehmen kann.

Fällen oder pflegen? Die wichtigste Entscheidung zuerst

Nicht jeder problematische Baum muss gefällt werden. Vor dem Genehmigungsantrag steht die Frage: Gibt es Alternativen?

Wann reicht Baumpflege?

In über 60 % der Fälle können professionelle Pflegemaßnahmen das Problem lösen:

  • Kronenauslichtung: Reduziert Sturmrisiko ohne Fällung
  • Totholzentfernung: Beseitigt akute Gefahren, Baum bleibt erhalten
  • Kronensicherung: Stabilisiert gefährdete Astpartien mit Seiltechnik
  • Wurzelraumoptimierung: Verbessert Standfestigkeit bei Bodenproblemen

Faustregel: Wenn der Baum noch zu >60 % vital ist, keine akute Bruch-/Kippgefahr besteht und der Standort grundsätzlich geeignet ist, empfehlen wir Erhaltung statt Fällung.

Wann ist Fällung unumgänglich?

Klare Fälle für einen Fällantrag:

  • Krankheit/Fäulnis: Pilzbefall im Stammfuß, Fäulnis >50 % Querschnitt
  • Akute Kippgefahr: Schieflage mit Bodenhebung, freiliegende Wurzeln
  • Standortproblem: Baum zu nah an Gebäuden, Leitungen, Straßen
  • Bauvorhaben: Unvermeidbare Rodung für genehmigte Anbauten/Zufahrten
  • Totbaum: Abgestorben ohne Aussicht auf Regeneration

Baumfällung Genehmigung: Das musst Du über Baumschutzsatzungen wissen

Die Baumschutzsatzung ist kommunales Recht – jede Stadt hat eigene Regelungen. Gemeinsamer Nenner in Franken:

Wann brauchst Du eine Genehmigung?

Geschützt sind meist Bäume ab einem Stammumfang von:

  • Forchheim: 80 cm in 1 m Höhe (entspricht ~25 cm Durchmesser)
  • Bamberg: 80 cm in 1 m Höhe
  • Erlangen: 80 cm in 1 m Höhe

Ausnahmen (meist genehmigungsfrei):

  • Obstbäume in Hausgärten (nicht Streuobstwiesen)
  • Nadelbäume (außer Eibe, Mammutbaum)
  • Bäume in Kleingartenanlagen
  • Totholz mit behördlicher Bestätigung
  • Akute Gefahr für Leib und Leben (nachträglich anzeigepflichtig)

So misst Du den Stammumfang korrekt

  1. Maßband in 1 m Höhe über dem Boden anlegen
  2. Bei mehreren Stämmen aus einer Wurzel: Alle Umfänge addieren
  3. Dokumentation: Foto mit Maßband + Datum

Antrag stellen: Unterlagen, Fristen, typischer Ablauf

Schritt 1: Antragsformular besorgen

Zuständige Behörden:

  • Forchheim: Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Klosterstraße 16
  • Bamberg: Umwelt- und Bauamt, Geyerswörthstraße 1
  • Erlangen: Umweltamt, Schuhstraße 40

Online-Formulare meist auf der Stadt-Website unter „Dienstleistungen“ > „Baumfällung“ oder „Grünordnung“. Alternativ: Persönlich abholen oder per E-Mail anfordern.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Standard-Checkliste für vollständigen Antrag:

  • [ ] Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
  • [ ] Lageplan (Flurkarte oder Screenshot Google Maps, Baum markiert)
  • [ ] Fotos des Baums (4–6 Ansichten: Stamm, Krone, Umfeld, Schäden)
  • [ ] Messwert Stammumfang (Foto mit Maßband)
  • [ ] Begründung: Warum muss der Baum fallen?
  • [ ] Fachliche Stellungnahme (Baumpfleger, Statiker, Sachverständiger)
  • [ ] Ersatzpflanzungsvorschlag (siehe unten)
  • [ ] Bei Bauvorhaben: Baugenehmigung/Bauplan

Fachliche Stellungnahme – was muss rein?

  • Baumart, Alter, Stammumfang, Kronendurchmesser
  • Vitalitätszustand (Blattwerk, Zuwachs, Schäden)
  • Verkehrssicherheit: Konkrete Gefährdung beschreiben
  • Alternativmaßnahmen geprüft + begründet abgelehnt
  • Empfehlung: Fällung notwendig/unvermeidbar

Terra Vivida erstellt diese Stellungnahmen für 150–350 € inkl. Vor-Ort-Termin und Fotodokumentation.

Schritt 3: Antrag einreichen und Bearbeitungszeit

Einreichung:

  • Per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen)
  • Persönlich bei der Behörde (Empfangsbestätigung)
  • In manchen Kommunen: Online-Portal

Bearbeitungsfristen:

  • Standardverfahren: 4–8 Wochen
  • Bei Widersprüchen/Rückfragen: Bis 12 Wochen
  • Expressbescheid bei akuter Gefahr: 3–5 Tage (erfordert amtliches Gutachten)

Schritt 4: Genehmigungsbescheid prüfen

Der Bescheid enthält meist:

  • Auflagen: Z.B. Ersatzpflanzung, Fällzeitpunkt (außerhalb Brutzeit)
  • Ausgleichszahlung: Alternativ zu Ersatzpflanzung (50–500 € je nach Baum)
  • Frist: Gültigkeit der Genehmigung (meist 1–2 Jahre)
  • Widerspruchsbelehrung: Deine Rechte bei Ablehnung

Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 4 Wochen möglich. Terra Vivida hilft Dir, Argumente fachlich zu untermauern (z.B. ergänzendes Gutachten).

Ersatzpflanzung & Artenschutz: Was die Behörde erwartet

Ersatzpflanzung: Welcher Baum, wo, wann?

Die meisten Kommunen fordern Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 bis 3:1, abhängig von:

  • Stammumfang des gefällten Baums (>120 cm = höherer Ausgleich)
  • Ökologischer Wert (Eiche, Linde = wertvoller als Fichte)
  • Standorteignung des Grundstücks

Typische Vorgaben:

  • Mindestqualität: Hochstamm, 3× verpflanzt, Stammumfang 14–16 cm
  • Arten: Standortheimische Laubbäume (Eiche, Linde, Ahorn, Hainbuche)
  • Standort: Mind. 3 m Abstand zu Gebäuden, 1,5 m zu Grundstücksgrenzen
  • Pflanzzeit: November–März (Vegetationsruhe)
  • Nachweispflicht: Foto nach Pflanzung + Rechnung an Behörde senden

Alternative Ausgleichszahlung:

Wenn auf Deinem Grundstück kein Platz ist, kannst Du meist eine Zahlung in den kommunalen Baumfonds leisten:

  • Forchheim: 200–400 € je Baum
  • Bamberg: 250–500 € je nach Wertigkeit
  • Erlangen: 300–600 € (gestaffelt nach Stammumfang)

Artenschutz: Fledermäuse, Vögel, Käfer

Vor jeder Fällung gilt: Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG.

Was wird geprüft?

  • Höhlen/Spalten: Fledermausquartiere, Bruthöhlen
  • Horste: Greifvogel-Nester (ganzjährig geschützt)
  • Totholzkäfer: Bei sehr alten Bäumen (>150 Jahre)

Fällzeitpunkt:

  • Regelfall: 1. Oktober bis 28. Februar (außerhalb Brutzeit)
  • Ausnahmen: Mit behördlicher Zustimmung auch März–September, wenn nachweislich keine Brut/Quartiere vorhanden

Bei Fund geschützter Arten:

  • Fällung wird verschoben/abgelehnt
  • Ersatzquartiere schaffen (Fledermauskästen, Nisthilfen)
  • Fällung unter ökologischer Baubegleitung

Terra Vivida arbeitet mit zertifizierten Biologen zusammen und klärt Artenschutzfragen vorab.

Ablauf vor Ort: Von der Stellungnahme bis zur Verkehrssicherung

Vor-Ort-Termin mit Terra Vivida

Phase 1: Erstbesichtigung (kostenfrei bei Auftragserteilung)

  • Baumzustand prüfen: Fällung wirklich nötig?
  • Zufahrt/Platzbedarf für Fahrzeuge/Kran klären
  • Gefahrenpunkte identifizieren (Leitungen, Gebäude, Nachbargrundstücke)
  • Kostenvoranschlag inkl. Entsorgung

Phase 2: Genehmigungsvorbereitung

  • Fachliche Stellungnahme erstellen
  • Fotos + Messungen für Antrag
  • Optional: Antrag komplett ausfüllen/einreichen (wir übernehmen das gegen Pauschale 80 €)

Fälltermin: Ablauf Schritt-für-Schritt

1 Woche vorher:

  • Nachbarn informieren (Lärmbelästigung, parkende Autos)
  • Sperrbereich abstecken (1,5× Baumhöhe Sicherheitsradius)
  • Bei Fällung nahe Straße: Verkehrssicherung bei Gemeinde anmelden

Am Fälltag:

  1. Absperrung aufstellen: Flatterband, Warnhinweise
  2. Fällrichtung festlegen: Sicherer Fallbereich prüfen
  3. Fällung: Professioneller Schnitt mit Sicherungstechnik
  4. Zerlegung: Stamm + Äste auf transportfähige Längen
  5. Abtransport: Häckseln oder Abfuhr zur Verwertung
  6. Stubbenfräsen: Wurzelstock 30–40 cm unter Bodenniveau entfernen (optional)

Dauer: Standard-Baum (10–15 m) = 2–4 Stunden. Problemfälle mit Kran/Seilklettertechnik = Tagwerk.

Verkehrssicherung & Haftung

Wer haftet bei Schäden?

  • Während Fällung: Terra Vivida (Betriebshaftpflicht 5 Mio. €)
  • Vor Genehmigung: Du als Eigentümer (Verkehrssicherungspflicht)
  • Nach Fällung: Du (z.B. Stolperfalle Wurzelstock)

Kritisch: Fällst Du ohne Genehmigung, trägt Deine Versicherung den Schaden meist nicht!

Kosten & Zeitrahmen realistisch planen

Was kostet eine Baumfällung mit Genehmigung?

Kostenübersicht Forchheim/Bamberg/Erlangen:

LeistungPreis
Fachliche Stellungnahme150–250 €
Antragsservice (optional)80 € Pauschale
Baumfällung Standard (10–15 m)400–800 €
Fällung mit Kran (enger Zugang)1.200–2.500 €
Stubbenfräsen150–350 € je Wurzelstock
Entsorgung Stammholzkostenfrei wenn verwendbar als Brennholz (nicht faulig, morsch etc.)
Ersatzpflanzung (Hochstamm)250–850 € inkl. Pflanzung
Ausgleichszahlung Gemeinde200–600 €

Gesamtkosten Beispiel:
Standard-Laubbaum (12 m Höhe, 90 cm Stammumfang, normale Zugänglichkeit):
Stellungnahme (200 €) + Fällung (600 €) + Stubbenfräsen (200 €) + Ersatzpflanzung (400 €) = 1.400 € inkl. MwSt.

Zeitplanung: Herbst/Winter optimal nutzen

Optimaler Ablauf für Fällung im Winter:

  • Juli/August: Antrag stellen (Vorlauf 4–8 Wochen)
  • September/Oktober: Genehmigung erhalten
  • November–Februar: Fällung durchführen (Brutzeit vorbei, Boden oft gefroren = leichtere Zufahrt)
  • März: Ersatzpflanzung setzen (optimale Anwachsphase)

Engpass-Warnung: Baumpfleger sind November–Januar stark ausgebucht. Termin ab September sichern!

Spartipps ohne Qualitätsverlust

  1. Paket buchen: Stellungnahme + Fällung + Ersatz aus einer Hand = 10–15 % günstiger
  2. Stammholz verwerten: Brennholz selbst nutzen oder verkaufen (minus Entsorgung)
  3. Mehrere Bäume: Anfahrt/Setup nur einmal = günstigerer m³-Preis
  4. Nebensaison: März/April oft günstigere Tarife (nach Winter-Hochsaison)

DIY vs. Fachbetrieb: Sicherheit, Haftung, Versicherung

Warum Du nicht selbst fällen solltest

Rechtliche Gründe:

  • Ohne FLL Zertifizierung, fachlicher Qualifizierung (AS Baum I und II), keine Versicherung bei Schäden
  • Bei Verletzungen: Berufsgenossenschaft zahlt nur bei zertifiziertem Betrieb
  • Baumfällung >5 m Höhe = gewerbliche Arbeit, erfordert Sachkunde

Sicherheitsgründe:

  • Fällrichtung bei Wind/Last/Schieflage schwer kalkulierbar
  • Eingeklemmte Kettensägen bei Fehlschnitten = Lebensgefahr
  • Herabfallende Äste: 12 Todesfälle/Jahr in Deutschland durch Eigenfällung

Versicherungslücke:

Privathaftpflicht greift meist nicht bei:

  • Schäden durch vorsätzlich gefällte Bäume
  • Fällung ohne Genehmigung
  • Arbeiten außerhalb „haushaltüblicher Tätigkeiten“

Was Fachbetriebe leisten

Terra Vivida-Standard:

✓ FLL-zertifizierte Baumpfleger, Baumkontrolleure und Baumsachverständige
✓ Betriebshaftpflicht 5 Mio. € Deckung
✓ Moderne Sicherheitstechnik (Seilwinde, Kran, Hubsteiger)
✓ Artenschutzprüfung vor Fällung
✓ Vollständige Dokumentation für Behörden
✓ 24h-Notdienst bei Sturmschäden

Garantien:

  • Schäden am Grundstück versichert
  • Fachgerechte Entsorgung nach KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • Nachkontrolle Ersatzpflanzung nach 6 Monaten

Checkliste: Deine To-Do-Liste für die Baumfällung

4–8 Wochen vor Fälltermin:

  • [ ] Stammumfang messen + Baumart bestimmen
  • [ ] Baumschutzsatzung der Gemeinde checken (Online oder Anruf)
  • [ ] Fachbetrieb beauftragen für Stellungnahme
  • [ ] Antragsformular besorgen + ausfüllen
  • [ ] Fotos, Lageplan, Begründung zusammenstellen
  • [ ] Antrag bei Behörde einreichen (Kopie aufbewahren!)

2 Wochen vor Fälltermin:

  • [ ] Genehmigungsbescheid erhalten + prüfen
  • [ ] Fälltermin mit Terra Vivida vereinbaren
  • [ ] Nachbarn informieren (Datum, Uhrzeit, Dauer)
  • [ ] Zufahrt freiräumen (parkende Autos, Mülltonnen)

1 Tag vor Fällung:

  • [ ] Wettervorhersage checken (Sturm/Gewitter = Verschiebung)
  • [ ] Wertsachen im Fallbereich sichern (Gartenmöbel, Pools)
  • [ ] Haustiere/Kinder fernhalten am Fälltag

Nach Fällung:

  • [ ] Ersatzpflanzung binnen Frist setzen (meist 1 Jahr)
  • [ ] Nachweis an Behörde senden (Foto + Rechnung)
  • [ ] Stubbenfräsen beauftragen (falls nicht am Fälltag erledigt)

FAQ: Häufige Fragen zu Baumfällung & Genehmigung

1. Was kostet eine Baumfällung Genehmigung in Forchheim?
Die Genehmigung selbst ist meist gebührenfrei. Kosten entstehen für: Fachliche Stellungnahme (150–250 €), Ausgleichszahlung bei fehlender Ersatzpflanzung (200–400 €) und die eigentliche Fällung durch Terra Vivida (400–800 € je nach Baumgröße). Gesamtkosten typisch: 750–1.400 €.

2. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Fällantrags in Bamberg?
Regelbearbeitungszeit: 4–8 Wochen ab vollständigem Antrag. Bei Rückfragen oder Einsprüchen von Nachbarn/Naturschutzbeirat bis 12 Wochen. Eilanträge bei akuter Gefahr (mit amtlichem Gutachten) werden binnen 3–5 Tagen beschieden.

3. Kann ich in Erlangen einen Baum ohne Genehmigung fällen?
Nur wenn er unter die Ausnahmen fällt: Stammumfang <80 cm (1 m Höhe), Obstbaum im Hausgarten oder Nadelbaum (außer Eibe). Auch dann: Artenschutz prüfen (Brutzeit)! Bei Unsicherheit vorher bei der Stadt anfragen – illegale Fällung kostet bis 50.000 € Bußgeld.

4. Was ist der Unterschied zwischen Baumschutzsatzung und Artenschutz?
Baumschutzsatzung (kommunal) regelt, ab welcher Größe Bäume geschützt sind. Artenschutz (Bundesnaturschutzgesetz) schützt Tiere in/am Baum (Vögel, Fledermäuse). Beide müssen erfüllt sein – auch bei genehmigungspflichtigem Baum keine Fällung während Brutzeit ohne separate Artenschutzprüfung.

5. Muss ich für einen kranken Baum auch eine Genehmigung beantragen?
Ja, auch kranke oder abgestorbene Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung, wenn der Stammumfang erreicht wird. Die Genehmigung wird aber meist schnell erteilt, wenn die Stellungnahme Krankheit/Verkehrsgefahr nachweist. Bei akuter Gefahr (Sturmschaden, Bruchgefahr über Straße): Sofortfällung mit nachträglicher Anzeige möglich.

6. Wie viel kostet eine komplette Baumfällung mit Entsorgung?
Standardbaum 10–15 m Höhe: 600–1.000 € (Fällung, Zerlegung, Abtransport, Entsorgung). Mit Kran bei engem Zugang: 1.500–2.500 €. Stubbenfräsen extra: 150–250 €. Gesamtkosten inkl. Genehmigung und Ersatzpflanzung: 1.200–2.000 € für typischen Laubbaum.

7. Wann ist die beste Zeit für eine Baumfällung in Franken?
November bis Ende Februar – aus drei Gründen: (1) Außerhalb Brutzeit (gesetzlich), (2) Bäume in Saftruhe (weniger Ausblutung), (3) gefrorener Boden = leichtere Zufahrt für Kran/Fahrzeuge. Antrag idealerweise im Juli/August stellen, damit Genehmigung bis November vorliegt.

8. Haftet Terra Vivida für Schäden bei der Fällung?
Ja, wir haben eine Betriebshaftpflicht mit 5 Mio. € Deckung. Schäden am Grundstück durch die Fällung sind versichert, sofern eine Schädigung vermeidbar gewesen wäre. Wichtig: Die Versicherung greift nur bei legaler Fällung mit Genehmigung – illegale Fällungen sind nicht versichert!

9. Was passiert, wenn mein Nachbar gegen die Fällung Einspruch erhebt?
Die Behörde prüft den Einspruch, oft wird eine Ortsbegehörung anberaumt. Du kannst den Einspruch entkräften durch: (1) Verstärkte Begründung (Gefahr, Krankheit), (2) Gutachten unabhängiger Sachverständiger, (3) Kompromiss (Ersatzpflanzung an anderer Stelle). Terra Vivida unterstützt Dich mit ergänzenden Stellungnahmen. Bearbeitungszeit verlängert sich auf 8–12 Wochen.

10. Kann Terra Vivida den gesamten Genehmigungsprozess übernehmen?
Ja, wir bieten einen Rundum-Service: (1) Vor-Ort-Besichtigung + fachliche Stellungnahme, (2) Ausfüllen und Einreichen des Antrags (Pauschale 80 €), (3) Kommunikation mit Behörde bei Rückfragen, (4) Fällung nach Genehmigung, (5) Ersatzpflanzung + Nachweis. Du musst nur unterschreiben und am Fälltag Zugang gewähren – den Rest regeln wir.

Jetzt starten: Genehmigung & Fällung komplett aus einer Hand

Schluss mit Behörden-Marathon und Unsicherheit. Terra Vivida übernimmt für Dich den kompletten Prozess – von der Stellungnahme über den Antrag bis zur fachgerechten Fällung und Ersatzpflanzung.

Dein Rundum-Sorglos-Paket:

✓ Kostenfreie Erstberatung: Ist Fällung wirklich nötig?
✓ Fachliche Stellungnahme für Genehmigungsantrag
✓ Antragsservice: Wir füllen aus, reichen ein, kommunizieren mit Behörde
✓ FLL-zertifizierte Fällung mit Vollversicherung
✓ Stubbenfräsen & Entsorgung inklusive
✓ Ersatzpflanzung mit Anwachsgarantie
✓ Dokumentation für Behördennachweis

So einfach geht’s:

  1. Anruf/Kontaktformular: Termin für Erstbesichtigung
  2. Vor-Ort-Check (kostenfrei): Wir prüfen Baum + Situation
  3. Festpreis-Angebot: Alle Leistungen transparent aufgeschlüsselt
  4. Wir regeln den Rest: Antrag, Genehmigung, Fällung, Ersatz
  5. Du entspannst: Fertig!

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Baumschutzsatzungen variieren zwischen Gemeinden. Prüfe die aktuellen Regelungen Deiner Kommune oder kontaktiere uns für individuelle Beratung.

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